Historie

Das Unternehmen wurde 1966 durch den Elektromeister Gustav Oberbracht gegründet und beschäftigte sich mit Elektroinstallationen sowie dem Verkauf und der Reparatur von Haushaltsgeräten. Im Jahre 1991 erfolgte die Änderung der Rechtsform und aus der Firma Gustav Oberbracht wurde die Oberbracht Elektrotechnik GmbH & Co. KG mit dem Elektromeister Martin Oberbracht als Geschäftsführer. Heute beschäftigt sich das Unternehmen nach wie vor mit der klassischen Elektroinstallation und den Beleuchtungsanlagen. Neue Aufgabenbereiche kamen mit der Gebäudesystemtechnik (Smart-Home/Smart-Building), der Energieeffizienz elektrischer Anlagen, der sicherheitstechnischen Anlagen und der Schrankenanlagen hinzu. Die Sicherheitsprüfung elektrischer Anlagen in Gebäuden und elektrischer Geräte bieten wir an.

Unternehmensziel

Ziel der Oberbracht Elektrotechnik ist es, unseren Kunden die besten und wirtschaftlichsten Lösungen in einer mindestens sehr guten Qualität anzubieten. Dazu gehört neben den selbstverständlichen Voraussetzungen wie einer fundierten handwerklichen Ausbildung, die ständige Fortbildung aller Mitarbeiter. Dazu gehört aber auch der Anspruch, jeden Kunden individuell und so gut wie möglich zu beraten.

Sicherheit für die Kunden

Wir sind ein zugelassenes Installationsunternehmen (Eintragung in das Installateurverzeichnis der Stadtwerke Lemgo) und damit berechtigt, alle Installationsarbeiten im Netz der Bundesrepublik Deutschland auszuführen. Mit der Eintragung sind die Forderungen an die Eignung der verantwortlichen Fachkraft, die betriebliche Ausstattung, Versicherungen usw. erfüllt.

Verantwortliche Fachkraft: Elektroinstallateurmeister Martin Oberbracht

Rechtl. Hintergrund:

Verordnung zum Erlass von Reglungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck aus 6/2006. Zitat, Auszug: Für die ordnungsgemäße Einrichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich…

…Die Anlage darf nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden…

…Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden…

Oberbracht Elektrotechnik GmbH & Co. KG

Wasserfurche 9
32657 Lemgo

Telefon 0 52 61 / 98 57 - 0
Telefax 0 52 61 / 98 57 - 20

 

© Oberbracht Elektrotechnik GmbH & Co. KG